Grand Chasseral
Raphaël Chatelet, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Denkmalpflege des Amtes für Kultur der Republik und des Kantons Jura. Bild: zVg.

Kulturgüter wechseln in den Kanton Jura – was ändert sich?

Die Gemeinde Moutier ist am 1. Januar 2026 dem Kanton Jura beigetreten. Der Kantonswechsel einer Gemeinde ist für die betroffenen Personen eine Herausforderung und wirft zahlreiche Fragen auf, von denen einige neu sind. Aus Sicht des Denkmalschutzes stellt sich die Frage: Was geschieht mit den Kulturgütern? Beatrice Born hat den ehemaligen Leiter der Bauberatung von Patrimoine Grand Chasseral befragt und Antworten aus erster Hand erhalten: Raphaël Chatelet ist nun wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Denkmalpflege des Amtes für Kultur der Republik und des Kantons Jura.

Um welche Kulturgüter der Gemeinde Moutier handelt es sich?

Alle vom Kanton Bern in Moutier geschützten Objekte stehen nun unter dem Schutz des Kantons Jura. Alle erhaltungs- oder schützenswerten Objekte wurden in das jurassische Verzeichnis, das sogenannte Répertoire des biens culturels, aufgenommen. Einige Gebäude wurden hinzugefügt, darunter das Schwimmbad von Moutier, auf Vorschlag der Gemeinde.

Was waren bei der Vorbereitung der Umstellung die schwierigsten Fragen?

Eigentlich verlief alles reibungslos. Das Verfahren war sehr schnell klar und die Zusammenarbeit mit der Berner Denkmalpflege war konstruktiv und freundlich. Es gab keine schwierigen Fragen. Wir haben uns schnell über die Verwaltung der Dokumentation und die Übertragung der Inventare geeinigt. Wir konnten die Übertragung vorausschauend und in aller Ruhe vorbereiten. Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung subventionierter Baustellen und der Abgabe von Vorankündigungen wurden insgesamt von den übergeordneten Instanzen geregelt.
Was anfangs komplex erschien, war die Übersetzung des Berner Vokabulars ins Jura-Vokabular: historische Denkmäler, Gebäudekomplexe, C-Objekte ... Es galt, diese Begriffe zu verstehen und in den Jura-Jargon zu übertragen, was sich letztendlich jedoch als sehr einfach erwies.

Im Gegensatz zum Kanton Bern schützt der Kanton Jura auch das kleine Kulturerbe. Bedeutet dies, dass neue Objekte erhalten und geschützt werden können?

Ja, das bedeutet, dass diese Objekte ohne Genehmigung der Abteilung für Denkmalpflege nicht zerstört oder umgebaut werden dürfen. Für die Gemeinde Moutier sind das 84 Objekte, von denen die Hälfte wie immer Brunnen sind. Auch Schilder und Kunstwerke, die den öffentlichen Raum schmücken, stehen unter Schutz.

Ist diese Änderung letztendlich eine gute Sache für das Kulturgut der Gemeinde Moutier?

Es steht uns nicht zu, ein Werturteil über die Übertragung abzugeben, die das Ergebnis einer demokratischen Entscheidung ist. Man kann jedoch sagen, dass die Übertragung keinen Verlust für den Schutz des Kulturerbes mit sich bringen wird, der bisher von unseren Berner Kollegen optimal gewährleistet wurde.

Worauf werden Sie sich in Zukunft konzentrieren?

Wir werden die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in Moutier weiter ausbauen: der Gemeinde, den Vereinen, den Eigentümern, aber auch der Bevölkerung im Allgemeinen, die uns kennenlernen und sich an die jurassischen Verfahren gewöhnen muss. Wir unsererseits werden in den kommenden Jahren besonders aufmerksam sein und den Kontakt zu den Einwohnern von Moutier pflegen, damit die Zusammenarbeit so gut wie möglich verläuft.
 

Interview Beatrice Born, Bilder Raphaël Chatelet


 

Kulturgüter die den Kanton gewechselt haben: