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MS Oberhofen
Elegant und geschichtsträchtig: Die MS Oberhofen an ihrem Liegeplatz Hofstetten-Ländte. Foto: Rolf Lemberg

Das «Oberhofnerli» ist gerettet

Das als Denkmal eingestufte Thunersee-Schiff ist wieder vor der Hofstetten-Ländte vertäut.

Ein weiteres Kapitel in der abwechslungsreichen Geschichte der MS Oberhofen ist geschrieben: Das elegante Schiff wird weiterhin auf dem Thunersee fahren, nachdem bereits eine Weggabe auf den Walensee diskutiert wurde. Hauptproblem für das ursprünglich für die Landesaustellung 1939 gebaute schwimmende Denkmal war der fehlende Liegeplatz respektive die Anbindestelle. Die von der BLS zur Verfügung gestellte Hofstetten-Ländte wurde von den Thuner Behörden aus städtebaulicher Sicht abgelehnt. Es gebe für die Passagiere der beliebten Charterfahrten zu wenig Parkplätze.

Die Stellungnahme der Stadt gipfelte dann in der Forderung, der neue Eigentümer der OBERHOFEN solle 80'000 CHF auf einem Sperrkonto deponieren für den Fall, dass irgendwann einmal das Schiff verschrottet werden müsse. Die Zukunft des Schiffes – das der BLS Schifffahrt AG gehörte – war deshalb noch vor kurzem offen. Die IG MS Oberhofen, Rolf Lemberg, Bauberater beim Berner Heimatschutz und Gerhard Schmid, hatten zwei Gesuche für die Benutzung der Hofstetten-Ländte an den Gemeinderat gestellt, die beide abgelehnt wurden.

Die Rettungsaktion ist geglückt.

Nun konnte doch noch ohne Beteiligung der Stadt eine Lösung gefunden werden, da die für die Anbindung genutzten Duckdalben nicht auf Stadtgebiet stehen sondern im Wasser und damit auf Kantonsboden. Die Lokalpolitiker Philipp Deriaz und Marco Berger haben Ende März 2023 die «Berner Oberland Charterschiff AG» gegründet. Die BLS Schifffahrt gab die «Oberhofen» zurück an die früheren Besitzer, das Ehepaar Kurt und Ursula Matter, und diese schenkten es gleich der neuen AG weiter.

Aktuell liegt das «Oberhofnerli» nun an der Hofstetten-Ländte. Im nächsten Jahr soll es der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. Vorher müssen jedoch verschiedene Reparaturen durch den bisherigen sowie neuen Eigner erfolgen.

Von Hans Rudolf Schneider