Politik und Recht

Neubauprojekt in Thun abgewendet

Ein viergeschossiger Flachdach-Neubau mitten in einem Schutzgebiet des ISOS aus zweigeschossigen, schönen Häusern mit prägenden Giebeldächern? Der Berner Heimatschutz hat sich erfolgreich gewehrt. Die ganze Geschichte.

Einspruch – Qualität im ISOS-Schutzgebiet muss weiterhin garantiert sein!

Der Berner Heimatschutz hat sich letztes Jahr in einem Beschwerdeverfahren vor dem Rechtsamt der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) erfolgreich gegen ein Neubauprojekt gewehrt. Das Projekt betraf den Abbruch eines bestehenden schönen Hauses in einem ISOS-Schutzgebiet und einem kommunalen Strukturerhaltungsgebiet, bei dem besondere Ästhetik-Vorschriften gelten. Die Stadt Thun hatte das Projekt trotz einer Einsprache des Berner Heimatschutzes bewilligt.

Profitdenken ohne jegliches Verständnis für den Charakter des Quartiers

Die BVD stützte zusammen mit der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) die Auffassung des Berner Heimatschutzes, wonach sich das geplante Neubauprojekt mit seinem mächtigen Bauvolumen nicht genügend in die bestehende Quartierstruktur eingliedere. Statt eines quartierüblichen zweigeschossigen Baus mit prägendem Giebeldach war ein viergeschossiger Flachdachbau geplant. Der auf maximale Rendite getrimmte, wenig inspirierte Neubau war überdimensioniert und nahm zu wenig Rücksicht auf das Ortsbild und die gewachsene Struktur des Quartiers.

Ohne ästhetischen Sinn für die direkte Nachbarschaft

Nachteilig wegen seines «Massstab-Sprungs» sei der geplante Neubau auch im Verhältnis zum erhaltenswerten Nachbarhaus, befand das Rechtsamt des BVD. Der strittige Neubau orientiere sich in keiner Weise an den prägenden Elementen und Merkmalen des Quartiers und passe nicht zum typischen Charakter des Schutzgebiets.

Berner Heimatschutz unterstützt aktiv ein wirtschaftliches Projekt mit Augenmass

Der Entscheid ist nun rechtskräftig. Der Berner Heimatschutz hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Eigentümer der Liegenschaft den Entscheid akzeptiert haben. Wir anerkennen den legitimen Anspruch der Eigentümerschaft, die Liegenschaft sanieren und umzugestalten zu können, damit sie weiterhin genutzt und wirtschaftlich betrieben werden kann. Wir stehen der Bauherrschaft mit unserer Bauberatung zur Verfügung und unterstützen ein Sanierungsprojekt, das quartierverträglich ist, ausdrücklich.

Affaire à suivre.

Von Luc Mentha