Engagement

Einblick in die Arbeit am neuen Bauinventar

Martin Gsteiger, Leiter Bauberatung des Berner Heimatschutzes und die Bauberatenden der Regionalgruppen haben mitgeholfen bedrohte erhaltenswerte Objekte zu überprüfen. Sein Bericht im Gespräch mit Beatrice Born.

Weshalb müssen die erhaltenswerten Bauten im Bauinventar reduziert werden?

Der Grosse Rat hat im Januar 2015 die Kulturpflegestrategie zur Kenntnis genommen und in diesem Zusammenhang eine Planungserklärung beschlossen. In Anlehnung an die Planungserklärungen entschied der Grosse Rat im Baugesetz eine prozentuale Obergrenze an Inventarobjekten festzulegen. Am 1. April 2017 trat das revidierte Baugesetz in Kraft. Es sieht vor, dass die im Bauinventar verzeichneten Bauten nicht mehr als 7% des Gesamtgebäudebestandes im Kanton Bern umfassen dürfen. Dies bedeutet eine Reduktion um 11 000 Objekte. Bei den schützenswerten Objekten ist wenig Spielraum für eine Reduktion vorhanden. Der Berner Heimatschutz hat einen Leistungsauftrag vom Kanton Bern die erhaltenswerten Inventarobjekte fachlich zu begleiten. Deshalb wurde für die Prüfungsaufgabe auch die Bauberatung des Berner Heimatschutzes beigezogen.

Wie sind die Arbeiten zum Bauinventar konkret angepackt worden?

Zu den Objekten, welche die Bauberatenden über Ihre Tätigkeit kennen, konnte eine Einschätzung und Stellungnahme abgegeben werden. Diese wurde durch die Kantonale Denkmalpflege geprüft. Pro Regionalgruppe fanden danach Differenzbereinigungsgespräche statt. Als Arbeitsinstrument diente eine umfassende Excel-Liste.

Wie verlief die Zusammenarbeit bisher?

Die Arbeit der Bauberatenden war aufwendig. Die Denkmalpflege unterstützte uns mit einer Hotline und war jederzeit gesprächsbereit. Leider konnten trotzdem nicht alle unserer Empfehlungen zum Erhalt des Schutzstatus übernommen werden.

Welches Resultat erwartest Du?

Die Reduktion des Inventars ist schmerzlich für die Baukultur und unser Orts- und Landschaftsbild. Das Inventar wird durch die Revision aber auch gestärkt. Zu den verbleibenden Objekten ist nun besonders Sorge zu tragen.

Worauf muss der Berner Heimatschutz künftig besonders achten im Zusammenhang mit dem Bauinventar?

Die Bauwilligen und deren Architekt/-innen müssen unsere Dienstleistungen kennen. Eine Beratung schon beim Kauf oder in der Startphase der Planung führt zu einer Wertschätzung der vorhanden Baukultur, zu einer qualitativ höheren Planungs- und Bautätigkeit und sorgt für ein reibungsloses und beschleunigtes Bewilligungsverfahren. Wird ein Verfahren von der Bauberatung begleitet, kann der Bauwillige auch von einer Unterstützung durch den Lotteriefonds profitieren. Das Image des Berner Heimatschutzes muss zudem gestärkt werden. Die Öffentlichkeit soll wissen, mit welchem Auftrag und aufgrund welcher Grundlagen der Berner Heimatschutz entscheidet. So kann vermieden werden, dass der BHS als reiner «Verhinderer» wahrgenommen wird.

Und die nächsten Schritte bis zum Abschluss des Verfahrens?

Inzwischen haben sich die 261 Gemeinden, die von der laufenden Teilrevision betroffen sind, zum Entwurf des Bauinventars geäussert. Zurzeit prüft und beantwortet die Denkmalpflege die eingegangenen Stellungnahmen der Gemeinden. Die detaillierte Beantwortung steht kurz vor dem Abschluss.

Wo können sich Interessierte informieren?

Im Sommer 2022 findet während 60 Tagen die öffentliche Einsichtnahme statt. Zu diesem Zeitpunkt werden die Entwürfe unter anderem auch auf der Website der Denkmalpflege aufgeschaltet und können von Interessierten so jederzeit und ortsunabhängig konsultiert werden. Eine Einsichtnahme in die gedruckten Entwürfe ist möglich und zwar auf dem für die jeweilige Gemeinde zuständigen Regierungsstatthalteramt oder auf Anfrage auch bei der entsprechenden Gemeinde. Im Anschluss an die öffentliche Einsichtnahme prüft und beantwortet dann die Denkmalpflege die eingegangenen Stellungnahmen. Anschliessend folgt die Inkraftsetzung der teilrevierten Bauinventare mit Verfügung des Amts für Kultur der Bildungs- und Kulturdirektion.